Erst verstehen
&
dann verändern
In einer Psychotherapie geht es häufig darum zunächst eigene Gedanken, Gefühle und Verhaltensmuster zu verstehen.
Um Herausforderungen zu bewältigen, ist es dann hilfreich Handlungen oder Perspektiven zu verändern.

Meine Leistungen im Überblick
Wenn in einer belastenden Phase die eigenen Bewältigungsstrategien nicht mehr ausreichen, ist es möglich, dass sich eine psychische Erkrankung entwickelt. Als psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie kann ich Ihnen bei verschiedenen Erkrankungen Unterstützung bieten.
Hierzu gehören unter anderem:
- Depressionen
- Angsterkrankungen
- Zwangserkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- (posttraumatische) Belastungsstörungen
- somatoforme Schmerzstörungen
- und weitere
Mein Angebot richtet sich an
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und SelbstzahlerInnen ab 18 Jahren.
Was ist eine Psychotherapie
Psychotherapie ist die wissenschaftlich fundierte Behandlung von psychischen Erkrankungen. Ziel der Psychotherapie ist es das psychische Wohlbefinden zu steigern und eine verbesserte Lebensqualität zu erreichen. Es gibt verschiedene Arten der Psychotherapie.
Was ist kognitive Verhaltenstherapie
Diese Therapieform geht davon aus, dass unsere Gedanken und unser Verhalten maßgeblich für unser emotionales Befinden verantwortlich sind. Durch eine strukturierte Reflexion werden ungünstige Denk- und Verhaltensmuster identifiziert, um dann zu lernen wie auf diese Prozesse Einfluss genommen werden kann.
Ablauf der nächsten Schritte
01
Kontaktaufnahme
Nachdem Sie sich per Mail, Telefon oder mittels Kontaktformular bei mir gemeldet haben, vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
02
Erstgespräch
In diesem ersten Gespräch können Sie mir Ihr Anliegen schildern, mit dem Ziel, dass ich Sie und Ihre aktuelle Situation gut verstehe. Wir können uns gegenseitig kennenlernen und absprechen, ob wir die weiteren Schritte planen.
03
Probatorik
Die sogenannte Probatorik besteht aus vier Sitzungen. In dieser Zeit erfolgt die genauere diagnostische Einschätzung, ein detaillierterer Austausch über die Biografie und eine konkretere Zieldefinition. Ebenso lernen wir uns noch besser kennen. Erst am Ende fällen Sie eine Entscheidung, ob sie tatsächlich eine Therapie beantragen möchten.
04
Antragstellung
Falls Sie sich für eine Therapie entscheiden, wird ein Antrag bei ihrer privaten Krankenkasse gestellt. Die Vorgehensweisen der Krankenkassen variieren, sodass Sie sich am Besten im Vorfeld hierüber erkundigen.
Als Hilfestellung können Sie die untenstehende Checkliste zur Rate ziehen.
Checkliste
Bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe zu klären:
1) Wird Psychotherapie erstattet und wenn ja, in welchem Umfang?
- eine maximale Anzahl an Sitzungen pro Jahr?
- (nur) ein bestimmter prozentualer Anteil des Honorars nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP)?
- nur bei Ärzt/innen?
2) Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht von der behandelnden Psychotherapeutin verlangt?
3) Gibt es Formulare, die vorab auszufüllen sind?
Mit Beginn der Behandlung werden Sie persönlich Vertragspartner/in der Psychotherapeutin. Wie bei anderen ärztlichen Behandlungen, müssen Sie sich um die Rückerstattung der Kosten bemühen.
Weitere
Zugangsmöglichkeiten
Psychotherapie als Selbstzahler:
Es gelten die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP). Ihre Daten werden an keine Krankenkasse übermittelt. Somit benötigen Sie keine Beantragungsformalien einer Krankenkasse. Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit Ihnen als Privatperson.
Kostenerstattungsverfahren als gesetzlich versicherte Person:
Wenn Bemühungen für eine Psychotherapie bei kassenzugelassenen Psychotherapeut/innen bisher erfolglos waren, ist ggf. ein Kostenerstattungsverfahren möglich.
1) Fragen Sie die Sachbearbeiter/innen Ihrer Krankenkasse, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Für die Antragstellung genügt meist ein individuelles, formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe für eine sog. „außervertragliche“ psychotherapeutische Behandlung darlegen. Dem Antrag sollten Sie folgende Belege beifügen:
- Die Bescheinigung (PTV 11) mit der Empfehlung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde auf zeitnahe Psychotherapie mit Vermerk der Dringlichkeit (Dringlichkeitscode)
- Einen schriftlichen Nachweis, dass Sie bislang innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei zugelassenen Psychotherapeuten erhalten haben (Auflistung der Versuche und Ablehnungen mit Datum und Ergebnis, Wartezeit etc.). Auch die Vermittlungsversuche der Terminservicestellen und ihre Ergebnisse sollten dokumentiert werden, sowie ggf. die Ergebnisse der Vermittlungsversuche der Krankenkasse.